Vorstellung einer wohnungspolitischen Streitschrift
»Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.« (Berliner Landesverfassung Art. 28)
Die Realität sieht allerdings anders aus!
Wir wollen diskutieren, wie eine Stadt mit Wohnraum für Alle erreichbar wäre.
Ort: Robert-Havemann-Saal, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalderstraße 4
Datum und Zeit: 16.06.2016 um 19:00 Uhr
Der Berliner Senat ruft eine neue Gründerzeit des Wohnungsbaus aus. Wohnraumversorgung ist eins der zentralen Auseinandersetzungen zum Berliner Abgeordnetenhauswahl, nach dem die gemeinsamen Proteste der Stadtteil- und Mieter*inneninitiativen die soziale Wohnungsfrage auf die stadtpolitische Agenda gesetzt haben.
Auch wenn jetzt öffentliche Wohnungsunternehmen wieder Wohnraum schaffen sollen, im Kern hat sich die marktkonforme Wohnraumförderung nicht geändert. Die alte Politik der marktkonformen Wohnraumförderung und der gewollten “Gentrifizierung als organisierte soziale Aufwertung“ (Hans Stimman 2012) wird weitergeführt. Um nicht in Londoner Verhältnissen anzukommen braucht Berlin als Stadt der Mieter*innen für die nächsten zwei Legislaturperioden einen Zuwachs von bezahlbaren und möglichst öffentlichen Wohnungen in einer Größenordnung von 15 bis 20.000 Wohnungen pro Jahr. Das kann in der Innenstand durch Rückkauf zum realen Verkehrswert in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung erfolgen. Der Wohnungsnotstand betrifft die Mehrheit der Berliner Mieterinnen. Es wird punktuelle Nachverdichtung in den innerstädtischen Bezirken und entlang des Berlin/Brandenburger Siedlungssterns des ÖPNV´s neue Wohnquartiere geben müssen. Berlin braucht: einen jährlichen Sonderbericht des Abgeordnetenhauses zur Wohnraumversorgung der verschiedenen, armutsgefährdeten Betroffenengruppen.
Die kommunale Wohnungswirtschaft ist kein Besitzer, sondern ein beauftragter Sachverwalter öffentlichen Eigentums und muss gemeinwirtschaftlich und nicht gewinnorientiert ausgerichtet sein.
Demokratische Beteiligungsrechte der Bezirke und Stadtbürger*innen dürfen bei Neubauvorhaben nicht über den § 34 BauGB ausgehebelt werden. Zielkonflikte zwischen Wohnraumversorgung und der Anpassung der Stadt an den Klimawandel müssen in den Aufstellungen von kommunalen Bebauungsplänen gleichrangig beachtet werden.
Es muss ein »soziales Wohnraumversorgungsprogramm« aufgelegt werden, mit dem jährlich 10.000 zusätzlichen, dauerhaft bezahlbaren Wohnungen im öffentlichen Eigentum in den nächsten 10 Jahren geschaffen werden, die dem Einkommen dem armutsgefährdeten Haushalten entsprechen.
In öffentlichen Wohnungsneubauprojekten muss es zukünftig eine Relation von ⅔ bezahlbaren Wohnraum für armutsgefährdete Haushalte (bei Wohnungsneubau in Höhe 6,50 €) von und maximal ⅓ Wohnen zu Kosten, die maximal ein Drittel des Berliner Durchschnittshaushaltseinkommens betragen.
Die AV-Wohnen zur Kostenübernahme im Transferleistungsbezug muss so ausgestaltet werden, dass die wirklichen Wohnkosten übernommen und auf Aufforderungen zum Wohnungsumzug verzichtet wird, solange nicht nachweislich ein bezahlbarer Wohnraum im Umfeld des bestehenden Lebensmittelpunks verfügbar ist.
Das Land Berlin braucht eine andere Wohnungspolitik und die ist auch unter den jetzigen Rahmenbedingungen machbar. Das setzt eine reale Umverteilung im Haushalt voraus. Das erfordert einen anderen Umgang mit der Spar- und Schuldenabbaupolitik um jeden Preis, wie die die große Koalition betreibt. Wir reden über sozial- und wohnungspolitischen Forderungen, für die soziale Wohnraumversorgung in einer Größendimension von 1 Mrd. € und bei der vollen Nettokalt-Wohnkostenübername von ca. 80 Mio. € im Jahr entsprechen. Wie so etwas machbar und durchsetzbar ist, darüber muss gemeinsam diskutiert werden, um es erkämpfen zu können.
Veranstalter: Stadteilbüro Friedrichshain, Initiative “Wohnraum für alle”
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